Regeln der Finnisch-Deutschen Handelsgilde in Hamburg
  
1.    NAME
Der Name der Gilde lautet: Finnisch-Deutsche Handelsgilde in Hamburg.
2.    ZWECK
Die Gilde ist eine inoffizielle, formlose Interessengemeinschaft, die die Förderung des
freundschaftlichen und berufsmäßigen Kontakts zwischen den in Deutschland tätigen
Vertretern des finnischen Wirtschaftslebens und den im finnisch-deutschen
Wirtschaftsleben tätigen Deutschen sowie die Erweiterung des Wissens über beide Länder
in den finnisch-deutschen Wirtschaftskreisen bezweckt. Die offizielle Verständigungs-
sprache in der Gilde ist Deutsch.
3.    MITGLIEDER
Mitglied der Gilde können Geschäftsführer sowie andere Personen in leitender Position aus
Norddeutschland werden, die im Wirtschaftsleben zwischen Finnland und Deutschland
tätig sind. Über die Aufnahme eines neuen Mitglieds entscheidet der Vorstand.
Der Jahresbeitrag beträgt € 120,-- pro persönliches Mitglied und ist unverzüglich nach
Erhalt der Beitragsrechnung zu entrichten. Die Mitgliedschaft endet in der Regel durch
Kündigung aber auch bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz Mahnung.
4.    VERSAMMLUNGEN
Innerhalb der ersten drei Monate eines Jahres wird eine Jahresversammlung abgehalten.
Die Versammlung wird durch persönliche Einladungen mindestens drei Wochen vor dem
fraglichen Termin einberufen. Sonstige Veranstaltungen und Versammlungen erfolgen
nach Situation und Bedarf. Sie sollen sowohl dem Gildenzweck als auch dem freund-
schaftlichen Umgang der Mitglieder dienen. Zu den Gildeveranstaltungen sind in der Regel
auch Mitglieder anderer Gilden und Gäste zugelassen.
5.    VORSTAND, REVISOR
Die Gilde wird durch den Vorstand aus in der Regel 6 Mitgliedern geleitet, die in der
Jahresversammlung jeweils für ein Jahr gewählt werden. Der Vorstand soll paritätisch aus
finnischen und deutschen Mitgliedern bestehen. Der jeweilige Vorstand wählt aus seiner
Mitte den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Sekretär und den
Schatzmeister. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Vorstandmitglieder
anwesend sind. Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren gefasst werden. Die
Jahresversammlung bestimmt ferner einen Revisor.
Hamburg, Stand Januar 2008                                                                                                        
  
                                                                                                                                           
     
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